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Sachverständigenbüro Brzoska

 

Prüfung und Beratung zu Fragestellungen der AwSV und des WHG

 

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Leichtflüssigkeitsabscheider

Leichtflüssigkeitsabscheider oder umgangssprachlich Benzinabscheider sind unterirdische Beton- oder Kunststoffbauwerke, die dem Rückhalt von aufschwimmenden wassergefährdenden Stoffen dienen. Sofern es sich um Betonbauwerke handelt sind diese entweder mit Kunststoff ausgekleidet oder beschichtet. Man unterscheidet einfache Schwerkraftabscheider und Koaleszenzabscheider. Diese arbeiten nach dem Prinzip der Adsorption. Alle Abscheideranlagen besitzen einen Schlammfang und einen nachgeschlateten Probenahmeschacht.

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In NRW gilt eine monatliche Eigenkontrolle und eine halbjährliche Wartung durch eine sachkundige Person. Daneben muss mindestens alle 5 Jahre eine Generalinspektion und Dichtheitsprüfung durch eine fachkundige Person durchgeführt werden. Das Sachverständigenbüro Brzoska besitzt die hierzu notwendige Sachkunde und Fachkunde und kann bei Bedarf Ihren Mitarbeitern in einer “Vor Ort”-Schulung die notwendigen Kenntnisse für die Eigenkontrolle Ihrer Abscheideranlage vermitteln (Sachkundeschulung). Fachkundige sind Mitarbeiter eines vom Betreiber unabhängigen Unternehmens und Sachverständige, die nachweislich über die Fachkunde für Wartung und Überprüfung von Abscheideranlagen verfügen und die notwendige gerätetechnische Ausstattung vorhalten. Die DIN 1999-100 regelt die Anforderungen an die Dichtheitsprüfung im Zuge der Generalinspektion. Ist die Abscheideranlage an Abfüllplätzen angeschlossen und erfüllt auch Rückhaltefunktionen, gelten die strengeren Anforderungen der AwSV.

Ordnungsprüfung:
Im Rahmen der Ordnungsprüfung werden die folgenden formalen Prüfpunkte abgearbeitet.
- Liegt eine wasserrechtliche Erlaubnis vor, bzw. ist diese notwendig?
- Gibt es ein Inbetriebnahmeprotokoll und einen Entwässerungsplan?
- Liegt das Betriebsbuch vor und sind die Einträge ordnungsgemäß?
- Liegen die Entsorgungsnachweise vor?
- Gibt es ein Typschild und eine Bedienungsanleitung?

Detailprüfung:
- Optische Inspektion der Abscheideranlage nach erfolgter Reinigung
- Überprüfung der Warneinrichtungen
- Dichtheitsprüfung der Abscheideranlage, ggf. mit Dichtheitsprüfung der Zuleitungen kombiniert

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