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Sachverständigenbüro Brzoska

 

Prüfung und Beratung zu Fragestellungen der AwSV und des WHG

 

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Prüfungen

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen regelmäßig überprüft werden. Ausnahmen sind nur bei geringfügigen Anlagenvolumina möglich. Entscheidend für den Zeitraum der Prüfintervalle ist der Standort der Anlage in oder außerhalb eines Trinkwasserschutzgebietes. Weiterhin unterscheiden sich die Zeiträume und der Umfang der Prüfungen in den jeweiligen Bundesländern.

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